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Landesparlament ArtikelLandesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Bundesländer.
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In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Legislaturperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Nennungen: Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) genannt.
Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch häufig als Haushaltsgesetzgeber genannt.===Österreich===
In Österreich tragen alle Landesparlamente die Nennung Landtag, auch das der Gemeinde Wien.
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Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland | |
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Deutsche Bundesländer mit Landtagen |
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In den Stadtstaaten gibt es andere Nennungen:
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Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)
- Baden-Württemberg: 22,6 %
- Bayern (21. September 2003): 26,7 %
- Berlin: 33,3 %
- Brandenburg: 33,0 %
- Bremen: 45,0 %
- Hamburg (29. Februar 2004): 37,2 %
- Hessen (2. Februar 2003): 30,9 %
- Mecklenburg-Vorpommern: 32,4 %
- Niedersachsen (2. Februar 2003): 33,3 %
- Nordrhein-Westfalen: 32,5 %
- Rheinland-Pfalz: 31,7 %
- Saarland: 33,3 %
- Sachsen: 35,0 %
- Sachsen-Anhalt: 31,3 %
- Schleswig-Holstein: 37,1 %
- Thüringen: 34,1 %
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